Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen

 

Als "Betreutes Wohnen" werden umgangssprachlich Wohnformen bezeichnet, die es Menschen ermöglichen, selbstständig und selbstbestimmt zu wohnen und auf Wunsch auch die Unterstützung und Hilfe zu erhalten, die je nach Lebenssituation benötigt wird.

 

Es handelt sich nicht um rechtliche Betreuung (Vormundschaft)!

 

Betreutes Wohnen bei der WBL setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen:

 

Eigene, abgeschlossene, bedarfsgerechte Wohnung,

in der Regel bestehend aus Wohnraum, Schlafraum, Bad und Küche.

 
 

Unabhängigkeit und Privatsphäre werden dabei gewährleistet.

Der Wohnungs-Mietvertrag wird mit der WBL abgeschlossen.

 

Grundleistungen,

für die eine monatliche Pauschale entrichtet werden muss.

Grundleistungen sind z. B. persönlicher Ansprechpartner mit geregelten Sprechzeiten, Unterstützungen bei der persönlichen Lebensführung durch Beratungs-, Vermittlungs- und Organisationsleistungen, Förderung von Geselligkeit und Gemeinschaftsleben.

Hierüber muss ein gesonderter Betreuungsvertrag mit einem von der WBL beauftragten Betreuungsträger abgeschlossen werden.

 

Zusätzliche Dienstleistungen, 

die nur bei Bedarf in Anspruch genommen werden und die auch nur dann bezahlt werden müssen,

z. B. 24-St.-Notruf und Notfallhilfe, Essensversorung, Wohnungsreinigung, Wäschedienste,

Einkaufsdienste/Botengänge, Fahrdienste, spezielle Freizeitangebote und ambulante Pflege.

Diese Dienstleistungen vermittelt bei Bedarf der Betreuungsträger.

 

Wichtig: Angebote für Dienstleistungen variieren von Wohnanlage zu Wohnanlage.
Die WBL bietet sowohl
betreutes Wohnen für Senioren als auch ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung.